Behandlungspflege: Alles Wissenswerte auf einen Blick

5. April 2018 Promedica24-Redaktion
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    Die Behandlungspflege umfasst ausschließlich Maßnahmen mit medizinischer Notwendigkeit. Sie dient als Ergänzung der ärztlichen Behandlung und kann laut Sozialgesetzbuch (SGB V) nur durch eine ärztliche Anordnung erfolgen. Welche pflegerischen Aufgaben zur Behandlungspflege gehören, erfahren Sie hier.

    Das Wichtigste im Überblick

    • Die Behandlungspflege wird durch ärztliche Anordnung festgelegt und dient der Heilung von Verletzungen/Krankheiten, Schmerzlinderung oder der Verhinderung von Krankenhausaufenthalten.
    • Die Ausführung der erweiterten medizinischen Pflege ist ausschließlich Fachkräften vorbehalten, meist im häuslichen Umfeld oder durch ambulante Pflegedienste.
    • Pflegebedürftige, bei denen eine eigenständige oder Angehörigenpflege nicht ausreicht, können eine Behandlungspflege erhalten.
    • Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege umfassen unter anderem Wundversorgung, Blutzuckermessung, Medikamentengabe, Infusionen, Kompressionsstrümpfe und Überwachung.
    • Häusliche Pflege, einschließlich Behandlungspflege, wird als bevorzugte Option angesehen, um den Patientenkomfort und Genesung im eigenen Zuhause zu fördern.
    • Voraussetzungen für die Genehmigung sind ärztliche Anordnung und die Unfähigkeit der versicherten Person oder pflegenden Angehörigen, die Pflege selbst zu übernehmen.
    • Die Kosten werden von der Kranken- oder Pflegeversicherung getragen.

    Wer darf eine Behandlungspflege durchführen?

    Die ärztliche Anordnung legt fest, dass die veranlasste Pflege zum Heilungsprozess von Verletzungen oder Krankheiten, zur Schmerzlinderung oder zur Verhinderung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthalts beiträgt. Diese erweiterte medizinische Pflege darf lediglich von Fachkräften aus der Kranken- und Altenpflege durchgeführt werden. Als Form der häuslichen Pflege finden die pflegerischen Maßnahmen im Haushalt der versicherten Person oder bei pflegenden Angehörigen statt. Die Kosten für eine Behandlungspflege trägt die Krankenkasse. Jedoch ist die Sonderversorgung zeitlich begrenzt. Meist wird in einem ersten Schritt lediglich eine Behandlungspflege für 14 Tage veranlasst werden. Danach kann eine Folgeverordnung erfolgen.

    Für wen kommt eine Behandlungspflege infrage?

    Eine Behandlungspflege wird angeordnet, wenn Ärzte der Auffassung sind, dass die notwendigen Maßnahmen zur Heilung oder Stabilisierung des Zustandes der pflegebedürftigen Person ausschließlich von medizinischen Fachkräften gewährleistet werden können.

    Ob nach einer Operation, bei einer Krankheit, zur Krankheitsbeobachtung, zur fachgerechten Verabreichung von Medikamenten oder um eine Verschlimmerung der Krankheitsbeschwerden zu vermeiden – zu den erbrachten Leistungen gehört alles, was eine fördernde oder stabilisierende Wirkung auf den Gesundheitszustand haben kann.

    Zum besseren Verständnis haben wir Ihnen nun zwei Beispiele bereitgestellt, bei denen die Voraussetzungen für die Behandlungspflege bei Vorliegen einer ärztlichen Anordnung regelmäßig gegeben sind.

    Nach einer Operation kann beispielsweise die Behandlung in häuslicher Umgebung fortgesetzt und gleichzeitig ein langer Aufenthalt im Krankenhaus verhindert werden. Medizinische Pflegekräfte übernehmen in diesem Fall die ambulante Pflege, kümmern sich um die Wundversorgung und tragen zu einem erfolgreichen Heilungsprozess bei.

    Auch eine Diabeteserkrankung, die eine regelmäßige Überwachung des Blutzuckers erfordert, kann ein Grund dafür sein, dass eine Behandlungspflege erbracht werden muss. Die Pflegekraft misst in diesem Fall regelmäßig den Blutzuckerspiegel und kann bei Bedarf Insulin verabreichen.

    Zusammengefasst kommt eine Behandlungspflege für alle pflegebedürftigen Personen infrage, wenn eine eigenständige Versorgung oder die Pflege durch pflegende Angehörige nicht realisiert werden kann.

    Wer hat Anspruch auf eine Behandlungspflege?

    Jede versicherte Person mit Pflegebedarf hat Anspruch auf eine Behandlungspflege, vorausgesetzt eine ärztliche Anordnung liegt vor. Wenn Sie die Anordnung eines Arztes für eine Behandlungspflege erhalten haben, können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Ein Mitarbeiter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung wird die Genehmigung der ärztlichen Anordnung prüfen, indem er sich bei Ihnen zu Hause ein Bild über Ihre aktuelle Situation und Pflegebedürftigkeit verschafft.

    Denn eine Behandlungspflege wird erst dann genehmigt, wenn weder Sie selbst noch die pflegenden Angehörigen die jeweiligen Leistungen übernehmen können. Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, erfolgt eine Hilfestellung seitens einer Pflegefachkraft oder eines Pflegedienstes im Rahmen der Behandlungspflege.

    Wenn der Arzt zum ersten Mal Behandlungspflege verordnet, beträgt die Gültigkeitsdauer zunächst 14 Tage. Bei anhaltender Notwendigkeit für weitere Pflege kann eine Folgeverordnung ausgestellt werden, deren Fortführung vom Gesundheitszustand des Patienten abhängig ist und entsprechend begründet werden muss.

    Hinweis: Für einen Anspruch auf Behandlungspflege benötigen Sie nicht notwendigerweise einen Pflegegrad (bis 2017 als Pflegestufe bezeichnet). Die Leistungen der Krankenkasse im Bereich der Behandlungspflege stehen nicht im Zusammenhang mit Leistungen der Pflegeversicherung.

    Welche Leistungen gehören zur Behandlungspflege?

    Zu den behandlungspflegerischen Leistungen gehören:

    • Dekubitusbehandlung
    • Verbandswechsel, stabilisierende Verbände anlegen, Kompressionsverbände
    • Blutzuckermessung, Überwachung Blutzucker bei Diabetikern, Insulinspritzen, Insulininjektionen
    • Blutdruckmessung, Überwachung Blutdruck
    • Katheterisierung, Katheterwechsel, Versorgung von suprapubischen Kathetern
    • Portversorgung
    • Stomaversorgung
    • Wundversorgung
    • Kompressionsverbände
    • Thrombosespritzen
    • Blasenspülung
    • Einläufe
    • Drainagen
    • Injektionen
    • Infusionen
    • Inhalation
    • Kompressionsstrümpfe anlegen
    • Medikamentengabe
    • Beatmungsgerät Bedienung
    • Überwachung des Gewichts

    Voraussetzungen zur Genehmigung der Behandlungspflege 

    Die Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die von fachlichen Pflegekräften übernommen werden – mit dem Ziel der Sicherung der ärztlichen Behandlung.

    Die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Behandlungspflege sind daher die medizinische Anordnung sowie die Tatsache, dass die versicherte Person oder pflegende Angehörige nicht in der Lage sind, die Pflege selbst zu übernehmen. Die Kosten für eine Behandlungspflege trägt die Krankenversicherung. Die Behandlungspflege hat zum Ziel Schmerzen zu lindern, den Heilungsprozess zu unterstützen, eine Krankenbeobachtung zu gewährleisten und einen Krankenhausaufenthalt zu verhindern oder zu verkürzen.

    24h Pflege sichern

    Behandlungspflege – Grundpflege – Hauswirtschaft

    Die Behandlungspflege gehört zur häuslichen Pflege. Im Gegensatz zu einer stationären Pflege, kommt eine häusliche Pflege dem Wunsch vieler Patienten nach Häuslichkeit nach. Denn viele pflegebedürftige Personen haben das Selbstverständnis im eigenen Zuhause schneller gesund zu werden und fühlen sich in den eigenen vier Wänden am wohlsten. Mit dem Pflegstärkungsgesetz II 2017 unterteilt das SGB XI nicht mehr strikt in die drei verschiedenen Formen der häuslichen Pflege, sondern nach den Begriffen „körperbezogene Maßnahmen“, „pflegerische Betreuungsmaßnahmen“ und „Hilfen bei der Haushaltsführung“. Zuvor wurde die häusliche Pflege in folgende drei Formen unterteilt:

    • Behandlungspflege
    • Grundpflege
    • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

    Warum ist die Behandlungspflege zu Hause für Senioren besser als ein längerer Krankenhausaufenthalt?

    Behandlungspflege zu Hause bietet eine Reihe von Vorteilen, die den Bedürfnissen älterer Menschen besser gerecht werden als ein Aufenthalt im Krankenhaus. Ein wesentlicher Aspekt ist der Komfort und die Vertrautheit der eigenen Umgebung. Senioren fühlen sich oft wohler und schneller genesen in ihrem vertrauten Zuhause, was sich positiv auf ihren Gesundheitszustand auswirken kann.

    Ein weiterer wichtiger Faktor ist die soziale Unterstützung. Senioren, die Behandlungspflege zu Hause erhalten, bleiben in Kontakt mit ihren Familien, was einen wichtigen Beitrag zur psychischen Gesundheit und Lebensqualität leistet. Der Verlust der Unabhängigkeit und der sozialen Interaktion, der oft mit einem langen Krankenhausaufenthalt einhergeht, kann vermieden werden.

    24 Stunden Pflege als perfekte Ergänzung zur Behandlungspflege

    Die 24 Stunden Pflege und Betreuung ist eine empfehlenswerte Ergänzung zur Behandlungspflege zu Hause. Oft benötigen Senioren nach der Rückkehr in ihr Zuhause neben der medizinischen Pflege rund um die Uhr Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags. Genau hier kann eine geschulte Betreuungskraft aus Polen oder Osteuropa helfen. Behandlungspflege selbst darf sie aufgrund ihrer fehlenden medizinischen Kenntnisse nicht ausführen. Doch Ihre Hilfe im Haushalt und bei der Mobilisierung in den ersten Wochen nach dem Krankenhaus sind Gold wert.

    Die Behandlungspflege zu Hause ermöglicht den Patienten mit der Unterstützung der 24h Pflege eine individuellere Betreuung. Die Betreuungskräfte können sich voll und ganz auf die Bedürfnisse des einzelnen Patienten konzentrieren und ihnen so helfen, wie es wirklich nötig ist. So helfen sie den Senioren Schritt für Schritt zurück in die Selbstständigkeit. Die Kombination aus medizinsicher Behandlungspflege durch den mobilen Pflegedienst und die Unterstützung durch eine polnische Betreuungskraft trägt dazu bei, dass die Pflege zu Hause nach dem Krankenhaus effektiver und effizienter ist, was letztendlich zu besseren und schnelleren Ergebnissen führt.

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    Autor: Promedica24-Redaktion

    Datum: 5. April 2018

    Der Beitrag wurde mit besonderer redaktioneller Sorgfalt von der Promedica24-Redaktion verfasst und geprüft.