Pflegevollmachten: Die Absicherung im medizinischen Ernstfall

21. Mai 2018 Promedica24-Redaktion
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    Nicht nur für Senioren sind Vollmachten wichtig. Jeder sollte sich für den Fall absichern, dass er oder sie plötzlich nicht mehr selbst handeln kann. Unfälle können jedem passieren. Aber welche Vollmachten sind wirklich wichtig? Und was sollten diese enthalten?

    Berater spricht mit Ehepaar

    Das Wichtigste im Überblick

    • Vorsorgevollmachten und Verfügungen sind Teil der individuellen Vorsorge eines plötzlichen Pflegefalls.
    • Welche Vollmacht sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab.
    • Vollmachten können wirken, wenn der Geber weiterhin entscheidungsfähig ist.
    • Jede Vollmacht sollte unbedingt die wichtigsten personenbezogenen Daten enthalten.
    • Die Gültigkeit einer Vollmacht kann befristet werden.
    • Eine Verfügung tritt erst in Kraft, wenn der Aussteller nicht mehr für sich selbst sprechen kann.
    • Derjenige, der bevollmächtigt ist, sollte eine Kopie der Vollmacht oder der Verfügung besitzen.

    Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Verfügung?

    Welche Vollmachten und Verfügungen für den medizinischen Ernstfall Sinn machen, ist für jeden Patienten individuell. Daher sollte man wissen, welche Vollmachten und Verfügungen welche Lebensbereiche abdecken und wie sie sich unterscheiden.

    Sowohl eine Vollmacht als auch eine Verfügung darf nur von einer volljährigen geschäftsfähigen Person erstellt werden. Der Unterschied zwischen beiden Formen der Vorsorge ist die Fähigkeit, noch selbständig entscheiden zu können, wenn der Ernstfall eintritt. Eine Vollmacht kann auch für einen Zeitraum erstellt werden, wo der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist und selbst entscheiden kann. Eine Vollmacht kann unter Umständen auch mündlich erteilt werden. Empfohlen wird jedoch die Schriftform samt notarieller Beglaubigung.

    Wer eine Vollmacht an jemanden ausstellt, überträgt damit seine eigene Entscheidungstätigkeit an diese Person. Sofern der Vollmachtgeber weiterhin in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, kann er die Vollmacht jederzeit widerrufen. Eine Vollmacht muss demnach keine finale Entscheidung für eine Entscheidungsübertragung bedeuten.

    Die Verfügung tritt erst dann in Kraft, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu sprechen. So eine Situation ist die Sterbephase, ein Koma oder die Zeit nach einem schweren Unfall, wenn der Patient nicht mehr äußern kann, was er sich für seine Behandlung wünscht. Die Verfügung überträgt die Entscheidungsgewalt an mindestens eine Person, wenn absehbar ist, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.

    Welche Vorsorgevollmachten sind empfehlenswert?

    Je nachdem, wie viel Entscheidungsgewalt dem Vollmachtinhaber übertragen werden soll, ist die Wahl der richtigen Vollmacht und Verfügung von großer Bedeutung.

    Vorsorgevollmacht

    Diese Form der Pflegevollmacht dient als Interessensvertretung. Familienangehörige und Ehepartner sind im Ernstfall nicht automatisch dazu berechtigt, für einen selbst Entscheidungen zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht sollte beispielsweise dann abgeschlossen werden, wenn das Risiko für eine degenerative Krankheit wie Demenz oder Alzheimer besteht. Folgende Lebensbereiche werden mit einer Vorsorgevollmacht abgedeckt:

    • Gesundheit und Pflege
    • Wohnung
    • Behörden
    • Vermögen
    • Post
    • Vertretung vor Gericht
    • Untervollmachten
    • Betreuung

    Die Vorsorgevollmacht sollte sicherheitshalber notariell beglaubigt werden. Damit ist sichergestellt, dass sie von behandelnden Ärzten und Pflegekräften auch akzeptiert wird.

    Gattungsvollmacht

    Eine Gattungsvollmacht regelt ausschließlich Rechtsgeschäfte einer bestimmten Gattung. Die Aufgaben müssen vorab definiert werden. Eine Gattung kann die Gesundheitsfürsorge sein.

    Generalvollmacht

    Im Rahmen einer Generalvollmacht wird die Entscheidungsgewalt für alle Realgeschäfte des Vollmachtgebers übertragen. Die Generalvollmacht umfasst alle Bereiche der Vorsorgevollmacht. Zusätzlich kann der Bevollmächtigte auch über den Immobilienbesitz verfügen.

    Eine Generalvollmacht wird von Ärzten oft nicht akzeptiert, da sie zu allgemein gehalten sind, um auf die wichtigen medizinischen Fragen zu antworten. Dafür sollte auf die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung zurückgegriffen werden.

    Welche Inhalte gehören in eine Vorsorgevollmacht?

    Damit eine Vollmacht wirklich rechtskräftig wird, müssen die wesentlichen personenbezogenen Daten zum Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer enthalten sein:

    • Vor- und Nachname der Personen
    • Geburtsdaten
    • Personalausweisnummer (ist empfehlenswert)
    • Inhalt der Vollmacht,
      • Aufgaben des Vollmachtnehmers
      • nicht Bestandteile der Vollmacht
    • Dauer der Gültigkeit mit Datum
    • Datum der Vollmacht, wichtig hinsichtlich der Gültigkeit
    • Unterschriften der Personen

    Die Wohnadresse als Bestandteil einer Vollmacht ist nicht zu empfehlen, da sich diese ändern kann. Stattdessen sollte beim Abschluss einer Vollmacht an die Ernennung eines Ersatzbevollmächtigten gedacht werden. Der Ersatzbevollmächtigte nimmt seine Stellung dann an, wenn der eigentlich Bevollmächtigte dies vorübergehend nicht tun kann, etwa wegen Krankheit oder Urlaub.

    Welche Verfügungen greifen in einem medizinischen Ernstfall?

    Je nachdem, wie groß der Verantwortungsbereich Desjenigen sein soll, der im Ernstfall Entscheidungen trifft, ist die Wahl der richtigen Verfügung ausschlaggebend.

    Patientenverfügung

    Mit einer Patientenverfügung regelt man rein medizinische Angelegenheiten. Diese Verfügung bespricht der Vollmachtgeber bestenfalls schon während der Erstellung mit dem Hausarzt. Nach einem Unfall fragt ein Sanitäter nicht nach einer Patientenverfügung. Der behandelnde Arzt handelt nach bestem Gewissen. Dennoch macht eine Patientenverfügung im Pflegefall Sinn. Sofern der Patient im Krankenhaus trotz Behandlung nicht mehr ansprechbar ist, hilft die Patientenverfügung als Pflegevollmacht den Angehörigen, die notwendigen Entscheidungen zu veranlassen. Ärzte und Pflegekräfte können im Sinne des Patienten handeln.

    Betreuungsverfügung

    Eine solche Verfügung bestimmt lediglich die Person des gewünschten Betreuers. Damit wird verhindert, dass das Betreuungsgericht eine beliebige Person als gesetzlichen Betreuer auswählt. Das Betreuungsgericht muss der Wahl des gewünschten Betreuers zustimmen. Das Betreuungsgericht kann die Wahl des Betreuers nur aus wichtigen Gründen ablehnen, etwa, wenn dieser selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Der Betreuer muss im ständigen Austausch mit dem Betreuungsgericht bleiben.

    Eine wichtige Aufgabe des gesetzlichen Betreuers ist die Buchführung der Finanzen des zu Betreuenden. Damit wird sichergestellt, dass dessen Geld nicht veruntreut wird beziehungsweise der Betreuer dafür haftbar gemacht werden kann.

    Deshalb ist es auch möglich, bestimmte Personen, ob nun aus dem privaten Umfeld oder vom Betreuungsgericht als potenziellen Betreuer auszuschließen.

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    Wie sollten Vorsorgevollmachten und Verfügungen aufbewahrt werden?

    Das Thema Vollmachten ist komplex, aber auch wichtig. Vollmachten und die dazugehörigen Papiere müssen gefunden werden! Daher ist es erforderlich, dass die bevollmächtigen Personen eine Kopie haben. Alle gesundheitlichen Vorsorgeregelungen sollten zusammen mit dem Hausarzt abgestimmt werden. Damit dieser im Ernstfall Auskunft erteilen darf, muss er von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden.

    Es empfiehlt sich, die eigenen Vorstellungen zur Vorsorge mit Familienangehörigen frühzeitig abzusprechen, die sehr wahrscheinlich als Vertreter angesprochen werden. Dazu gehören Kinder, Enkelkinder und die Eltern und Geschwister. Alle Vollmachten und Verfügungen für die Gesundheitsfürsorge sollten zusammen aufbewahrt werden und für alle Beteiligten schnell auffindbar in einem Ordner abgelegt werden. Hinweise auf den Aufbewahrungsort sollten stets bei sich, etwa in der Brieftasche getragen werden. Zudem ist eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister sinnvoll.

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    Autor: Promedica24-Redaktion

    Datum: 21. Mai 2018

    Der Beitrag wurde mit besonderer redaktioneller Sorgfalt von der Promedica24-Redaktion verfasst und geprüft.